Klares Zeichen gegen Wettbewerbsverzerrung
Marion Vogdt: „Urteil stärkt Wettbewerb zwischen privaten und kommunalen Betrieben“
Zum gestern veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofes (Az: V R 41/10), wonach Gemeinden, die im Wettbewerb mit Privaten Leistungen erbringen, dafür umsatzsteuerpflichtig sind, erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Marion Vogdt:
„Die Ausweitung der Steuerpflicht von Kommunen ist ein wichtiges Signal für mehr Wettbewerb in Brandenburg. Es darf nicht sein, dass private Anbieter durch staatliche Betriebe vom Markt verdrängt werden, weil kommunale Unternehmen nicht umsatzsteuerpflichtig sind und somit die gleiche Leistung deutlich günstiger anbieten können.
Im Übrigen gilt: Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer. Die Kommunen, die alleine in Brandenburg rund 620 Unternehmen betreiben, können auf dem Markt nicht gleichzeitig Schiedsrichter und Mitspieler sein. Der Städtetag ist nun gefordert, das Urteil nicht zu blockieren.“